Das STZ bedankt sich bei allen aktiven Mitgliedern – Innen für alle freiwilligen Beitragszahlungen für Februar 2021, jeder Euro hilft. Nach vehementer Aufforderung am 26.01.2021 wurde nun ein Abschlag von 30% der beantragten Novemberhilfe 2020 für November 2020 vom Bund überwiesen. Nach wie vor reicht das nicht aus, um zumindest kostenneutral Monat für Monat im Lockdown zu überleben. Auszug aus DSSV von 03.02.2021Erste Entwürfe für stufenweise Lockerungen in
Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Mit den stetig sinkenden Zahlen werden nun endlich vermehrt Wiedereröffnungen diskutiert und in Aussicht gestellt. Die ersten Entwürfe haben jetzt die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein vorgelegt. Im Dialog mit den zuständigen Behörden sowie den Verantwortlichen in der Politik engagierte sich der DSSV bereits seit langem für eine verantwortungsvolle und zugleich möglichst zeitnahe Wiedereröffnung. Auch wenn durch eine erste Perspektive zumindest eine gewisse Planungsmöglichkeit vorhanden ist, setzt sich der DSSV weiter dafür ein, dass die Wiedereröffnungen der Fitness- und Gesundheitsanlagen eine höhere Priorität erhält.
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 02.02.2021 den Entwurf für einen Stufenplan 2.0 beraten und ihn dann zur Übersendung an den Landtag, zur Abstimmung mit den Verbänden sowie zur landesweiten Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen freigegeben. Vorab hatte bereits das Bundesland Schleswig-Holstein einen möglichen Perspektivplan aus dem Lockdown ausgearbeitet und veröffentlicht. Der DSSV fasst die relevanten Informationen für die Fitness- und Gesundheitsbranche zusammen. Entscheidend sind für beide Stufenpläne die 7-Tage-Reproduktionszahl (R-Wert Stand 02.02.2021: 0,88) und/oder die 7-Tage-Inzidenz (Stand 02.02.2021: 90).
Niedersachsen
Es handelt sich bei dem Stufenplan 2.0 um eine Art erweitertes Ampelsystem über sechs Stufen von einem geringen Infektionsgeschehen unter 10 Inzidenz in Stufe 1 bis zu einem eskalierenden Infektionsgeschehen über 200 beziehungsweise einem R-Faktor von mehr als 1,2.
Fitness und Gesundheitsanlagen können ab Stufe 3 (7-Tage-Inzidenz unter 50) wieder Ihren Betrieb aufnehmen. Bedingungen dafür:
- Geöffnet mit erhöhten Anforderungen an Hygienekonzept (Duschen/Umkleiden geschlossen)
- Gruppenangebote in Abhängigkeit qm/Person und Lüftungskonzept)
Informationen zu den Stufen 2 (7-Tage-Inzidenz unter 25) und 1 (7-Tage-Inzidenz unter 10) finden Sie im Stufenplan 2.0 und in der Presseinformation für Niedersachsen.
Schleswig-Holstein
Der vier Stufen umfassende Perspektivplan bezieht sich auf alle durch die derzeit geltende Corona-Bekämpfungsverordnung betroffenen Lebensbereiche.
Fitnessstudios werden in Stufe II berücksichtigt – der Inzidenzwert liegt 21 Tage lang stabil unter 50. Bisher formulierte Bedingung:
- Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbegrenzung dürfen öffnen.
Weitere Informationen finden Sie im Perspektivplan oder im Artikel der Landesregierung.